AGB Serviceleistungen

Allg. Dienstleistungs- und Reparaturbedingungen der Firma Scholing GmbH, D-30853 Langenhagen

1. Allgemeine Bestimmungen
Diese Reparaturbedingungen sind für alle rechtsgeschäftlichen Beziehungen, Dienstleistungen, Reparaturen und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden rechtsverbindlich.
Unsere Reparaturbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Reparaturbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers den Auftrag des Bestellers ausführen.
Unsere Reparaturbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

2. Kostenvoranschlag / Vertragsabschluß
Wir sind zur Fehlersuche und Reparatur unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen des Bestellers berechtigt.
Kostenvoranschläge sind freibleibend bis zur schriftlichen Bestätigung der bei uns eingehenden Bestellungen. Sich nachträglich herausstellende oder von uns vor der Reparatur nicht oder nur leicht fahrlässig nicht erkannte Mängel berechtigen uns zur Anpassung der Kosten. Macht der Besteller konkrete Angaben über den zu behebenden Schaden und/oder über Art, Umfang oder Ausführung der Reparatur (eingeschränkter Reparaturauftrag), so sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Reparaturgegenstand weitere Fehler aufweist, die sicherheitsrelevant sind oder die den Erfolg einer Reparatur in Frage stellen. Bei einem Rücktritt hat der Besteller die Kosten der Fehlersuche zu erstatten.
Bei der Reparatur von Fremdfabrikaten sind wir berechtigt, die Reparatur vom Hersteller oder einem uns geeignet erscheinenden Dritten ausführen zu lassen. Ergibt sich erst nach Auftragsbestätigung, dass Fremdfabrikate zu reparieren sind, so sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
Dienstleistungs- und Reparaturaufträge bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Diese erfolgt durch Auftragsbestätigung, Ausführung des Auftrags und/oder Rechnung. Gleiches gilt für Nebenabreden.
Alle Preise sind netto und erhöhen sich um die am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.

3. Ausführung / Versand / Gefahrenübergang
Terminvorgaben, Liefer- und Reparaturfristen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Bei verzögerter Anlieferung von Ersatzteilen, Ausfall von Service-Personal und anderen nicht durch uns zu vertretenden Ereignissen verzögert sich die Ausführung entsprechend.
Der Käufer ist zum Rücktritt vom Vertrag bei Nichteinhaltung einer verbindlich zugesagten Lieferfrist erst dann berechtigt, wenn er uns schriftlich eine Nachfrist von mindestens drei Wochen gesetzt hat.
Reparaturgegenstände sind uns frachtfrei zu liefern und werden auf Rechnung und Gefahr des Bestellers zurückgesandt. Transportschäden sind unter Vorlage eines gemeinsam mit dem Beauftragten des Transportunternehmens erstellten Schadensberichtes bei Warenübernahme zu melden. Die Wahl des Transportmittels bleibt uns vorbehalten. Wir übernehmen keine Verbindlichkeit für billigsten Versand.

4. Preise / Zahlung / Verzug / Aufrechnung / Zurückbehaltungs- und Pfandrecht
Unsere Preise verstehen sich ab unserem Betrieb, unverpackt, zzgl. MwSt. und Kosten evtl. erforderlicher Abnahmen. Erhöhungen unserer Material-, Lohn-, oder sonstigen Kosten berechtigen uns, den vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen.
Die Zahlungsmodalitäten werden gesondert vereinbart. Allgemein vereinbarte Zahlungsmodalitäten gelten nicht für Dienstleistungen, Reparaturen, Ersatzlieferungen und/oder Montagekosten. Reparaturrechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt in einer Summe verlustfrei und ohne Skonto zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug sind, ohne dass es einer Mahnung bedarf, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem üblichen Diskontsatz zzgl. Mahngebühren zu vergüten. Ferner sind wir berechtigt, ganz oder teilweise von allen Verträgen zurückzutreten und Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen.
Die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Bei Kaufleuten kann in diesen Fällen auch kein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden.
Unser Unternehmerpfandrecht am Reparaturgegenstand dient der Sicherung aller rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aus der gesamten Geschäftbeziehung. Es sichert zudem Forderungen aus früheren Reparaturen des Reparaturgegenstands.

5. Gewährleistung / Mängel / Haftung / Rücktritt
Sämtliche Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Werks. Alle Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen schriftlich anzuzeigen.
Mängel und Reparaturen werden im Rahmen der Nacherfüllung von uns beseitigt. Schlägt der Versuch der Nacherfüllung fehl, so kann der Besteller Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Für Ersatzteile leisten wir gemäß unserer AV Gewähr. Wir sind berechtigt, ausgetauschte Teile zu verschrotten, es sei denn, der Besteller fordert mit der Bestellung ausdrücklich die Rücksendung der Teile. Die Kosten des Versands trägt der Besteller.
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung oder Behandlung, fehlerhafter Montage, Inbetriebsetzung oder übermäßiger Beanspruchung durch den Besteller oder Dritte.
Der Besteller ist nicht berechtigt, Mängel selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen, es sei denn, wir sind mit der Beseitigung es Mangels in Verzug oder er ist durch dringende betriebliche Erfordernisse oder Gefahr in Verzug zur Mängelbeseitigung gezwungen. Bei Eingriffen des Bestellers oder eines Dritten, ohne dass dies der Fall ist oder ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung erlischt die Gewährleistungspflicht.
Wir haften für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Schadensersatzansprüche des Bestellers aufgrund von Folgeschäden – wie z.B. Produktionsausfall – sind ausgeschlossen. Für Vorschläge und Beratungen sowie für alle vertraglichen Nebenpflichten haften wir nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Anspruch auf Verzugsschaden besteht nur, wenn wir den Verzug vorsätzlich verursacht haben und sich der Besteller seinerseits vertragstreu verhält.
Unvorhergesehene Ereignisse gem. Ziff.3 Abs.1 sowie eine sich nachträglich herausstellende oder von uns nicht oder nur leicht fahrlässig verschuldete Unmöglichkeit der Reparatur berechtigen uns vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers sind in diesen fällen ausgeschlossen. Der Besteller kann vom Auftrag zurücktreten, wenn wir ihm angezeigt haben, dass die Rentabilität der Reparatur zweifelhaft ist oder die Reparaturkosten einen vom Besteller vor Durchführung des Auftrags angegebenen Bruchteil des Neupreises überschreiten. Der Rücktritt ist unverzüglich zu erklären und gleichzeitig anzugeben, ob der Reparaturgegenstand zu lasten des Bestellers zurückzuschicken oder zu verschrotten ist. In jedem Fall ist der Besteller verpflichtet, evtl. bei uns entstandene Demontage- oder Untersuchungskosten zu erstatten.

6. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Für alle Verträge mit Vollkaufleuten wird als Gerichtsstand Hannover vereinbart. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Hannover.

Stand 03/2022

Kontakt

Telefon: (0511) 72 59 57 -0
Telefax: (0511) 72 59 57 -29
E-Mail: filter@scholing.de

Öffnungszeiten
Mo. - Do. 7.30 - 16.00 Uhr
Fr. 7.30 - 14.00 Uhr

Fachbetrieb nach WHG

Filter Scholing ist vom TÜV Nord zertifizierter Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG)